Neue Zuchtordnung der IABF
gültig ab März 2000

Änderung gültig ab 08.01.2006

Änderung und Ergänzung der Zuchtordnung !
Durch Beschluss an der Jahreshauptversammlung vom 07.01.2006.
Änderung:
Tätowierpflicht für Welpen wird beibehalten.
Anforderungen an die Zuchttiere!
Punkt 3
Ergänzend Punkt 9

 

Allgemeine Punkte:

1) Oberstes Ziel der Interessengemeinschaft der American Bulldog Freunde
ist die Zucht von wesensfesten, gesunden und rassetypischen
Hunden (Bully- und Standard-Type).


2) Jedes Mitglied und besonders jeder Züchter verpflichtet sich,
seine Hunde artgerecht zu halten und aufzuziehen.

3) Nach geltendem Tierschutzgesetz ist eine Einschränkung der

Wurfstärke nicht zulässig.

4) Es ist sicher zu stellen, daß eine säugende Hündin genügend
Milch für jeden Welpen hat. Andernfalls müssen alle Welpen mit einer
speziellen Welpenmilch zugefüttert werden. Falls möglich, ist eine
Ammenaufzucht zulässig.

5) Zur Schonung der Hündin ist es notwendig, das Absäugen mit
fünf Wochen langsam zu beginnen, so daß mit sieben Wochen nur noch
höchstens zweimal täglich gesäugt wird. Mit zehn Wochen sollten
die Welpen ganz abgesäugt sein.

6) Jeder Züchter hat seine Welpen auf der Basis eines

guten Welpenvollfuffers zu ernähren.

7) In Not geratene Nachzuchten müssen vom Züchter zurückgenommen
werden, wie es der allgemeine Kaufvertrag der IABF vorsieht.

8) Nach Ableben eines Tieres ist der Hauptzuchtwart in Kenntnis
zu setzen (Verpflichtung zum Zurückschicken der Papiere),
damit dieser die Papiere des Hundes für ungültig erklären kann.

9) Mit der Eintragung des Zwingers bei der IABF erkennt der
Züchter diese Zuchtordnung an. Bei Zuwiderhandlung erfolgt
keine Ausstellung von Ahnentafeln

 


Anforderungen an den Züchter und die Zuchtstätte:

1) Wer Hunde züchtet, muß sich auch der großen Verantwortung
bewußt sein, welche er damit übernimmt und die nicht mit dem
Verkauf der Welpen endet.
Züchten bedeutet die Rasse verbessern, nicht sie zu
vermehren. Daher ist jeder Züchter verpflichtet,
seine Welpen unter folgenden Bedingungen aufzuziehen:
a) Nach der dritten Lebenswoche müssen die Welpen die
Möglichkeit haben, täglich im Freien zu spielen
(Auslauf mindesten 4 x 4 Meter).
b) Es müssen wohldosierte Streßreize geboten werden, damit die
Welpen lernen, mit ihnen umzugehen und damit sie feststellen,
daß nicht alles gefährlich ist, was im ersten
Moment so scheint.
c) Es ist im Rahmen der Prägung unerläßlich, täglich insgesamt
mindestens zwei Stunden Menschenkontakt zu schaffen.
d) Damit keine Raufer herangezogen werden, müssen die
Fütterungen überwacht und ernste Streitigkeiten
unterbunden werden.
e) Das ideale Abgabealter liegt zwischen sieben und
neun Wochen, da zu diesem Zeitpunkt dem Welpen
eine Umgewöhnung am leichtesten fällt und die so
wichtige Prägung auf das zukünftige Leben im Rudel
noch nicht abgeschlossen ist.
f) Hunde, die länger als neun Wochen beim Züchter bleiben,
müssen an Halsband und Leine gewöhnt und auch mit fremden
Orten konfrontiert werden.

2) Nach dem Wesen trägt der Züchter jedoch auch für die
Gesundheit der Rasse die Verantwortung. Aus diesem Grund
sollten nur HD-freie Zuchttiere verwendet werden.
Hunde mit HD-leicht dürfen nur mit HD-freien Zuchtpartnern
verpaart werden.
Tiere mit HD-mittel und HD-schwer sind nicht zur Zucht
zugelassen. Zur Bewertung der Hüften sind nur von der
IABF anerkannte Gutachter zugelassen.
Nur Welpen von ausgewerteten und zur Zucht zugelassenen
Elterntieren erhalten IABF-Ahnentafeln.

3) Damit ein klares Bild der HD-Grade in der Rasse entsteht, ist
es unumgänglich, alle Nachzuchten im Alter von 12 - 18 Monaten
zu röntgen und auszuwerten. Bei ab 1.1.2000 geborenen Welpen
ist HD- und ED-Röntgen zwingend vorgeschrieben.
Jeder Welpenkäufer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift
unter den allgemeinen Kaufvertrag der IABF hierzu.
Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß nicht jeder
Tierarzt befähigt ist, die für diesen Zweck notwendigen
Röntgenaufnahmen zu erstellen.

4) Jeder Züchter muß seine Welpen, um deren dauerhafte
Gesundheit zu gewährleisten, vor der Abgabe an die
neuen Besitzer mehrfach entwurmt und mindestens
einmal gegen Staupe, Leptospirose, HCC,
Parvovirose und Zwingerhusten geimpft haben.
Bei Abgabe mit sieben Wochen ist ein Schutz durch ein
Staupe- und Parvovirosepräparat ausreichend.
Bleiben einzelne Welpen über die 12. Woche hinaus beim
Züchter, so ist auch die Nachimpfung inklusive der
Tollwutimpfung durchzuführen.

5) Um sicherzustellen, daß jeder Züchter diese Bedingungen
erfüllt, erfolgt eine Abnahme des Zwingers durch den von
der IABF eingesetzten Zuchtwart. Die erste Abnahme
erfolgt bei Anmeldung des Zwingers und dann bei jedem
Wurf zwischen der fünften und siebten Woche
nach der Geburt.
Sobald es möglich ist, wird der Zuchtwart auch die
Tätowierung der Welpen vornehmen. Bis dahin hat dies
durch einen Tierarzt zu geschehen.Bei der Wurfabnahme
trägt der Zuchtwart jeden Welpen mit Namen, Farbe und
Tätowierung in ein Formular ein, welches dann von ihm zum
Hauptzuchtwart weitergesandt wird. Anhand dieses
Formulars werden dann die Ahnentafeln der Welpen erstellt.
Da nicht jeder Züchter über ausreichende Kenntnisse der
allgemeinen Genetik und damit auch nicht über die speziell
unsere Rasse betreffende Vererbung verfügt, muß er sich
vor jedem Wurf mit seinem zuständigen Zuchtwart betreffs
einer geeigneten Verpaarung beraten.

6) Ein Züchter darf nicht mehr als zwei Würfe pro Jahr züchten.
7) Jeder der in der IABF züchten möchte, verpflichtet sich das
Züchterseminar zu besuchen.

 

Anforderungen an die Zuchttiere:

1) Sie müssen die Zuchttauglichkeitsprüfung der IABF absolviert
haben und drei Ausstellungserfolge auf einer speziellen
Bulldog-Ausstellung vorweisen können oder eine
Begleithundprüfung beim VDH/DVG bestanden haben.
Mindestens jedes zweite Jahr müssen die Tiere auf einer
Ausstellung präsentiert werden oder ihre Zuchttauglichkeit
von einem sachkundigen Richter, Zuchtwart oder durch ein
tierärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.

2) Sie müssen unverwechselbar gekennzeichnet sein

(Tattoo oder Chip) und Papiere vorweisen können, in welche
diese Kennzeichnung eingetragen worden ist.

3) Sie müssen von der IABF mit HD-frei, HD-Übergang oder

HD-leicht ausgewertet worden sein, wobei HD-Übergang und
HD-leicht nur eingeschränkt zur Zucht einsetzbar sind.
ED-Gutachten zwingend vorgeschrieben.
ED- frei und ED- 1 sind für die Zucht zugelassen.

4) Hündinnen dürfen nicht vor vollendetem 18. Lebensmonat und

nicht nach vollendetem 5. Lebensjahr zum ersten Mal belegt
werden. Nach vollendetem 8. Lebensjahr darf keine Belegung
mehr erfolgen.

5) Jede Hündin darf nur einmal pro Jahr werfen.

6) Hündinnen, die nicht instinktiv sicher ihre Welpen pflegen

und aufziehen, sollten aus der Zucht genommen werden.

7) Rüden mit weniger als zwei komplett in den Hodensack

abgestiegenen Hoden sind von der Zucht ausgeschlossen.

8) Rüden aus dem Ausland bzw. aus einem anderen Verein, die

zur Zucht verwendet werden sollen, müssen HD ausgewertet
sein und sollen möglichst durch
Tattoo bzw. Chip markiert sein.
Die Ahnentafel des Rüden muß vorliegen.

9) CCL Test für Zuchthunde:
Es dürfen keine Verpaarungen von Zwei CCL - Trägern vorgenommen werden, daher muß der CCL - Status der Zuchthunde bekannt sein.
CCL- erkrankte Tiere sind von der Zucht ausgeschlossen.
Der CCL - Status wird in der Ahnentafel vermerkt.

 

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