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Anforderungen an den Züchter und die Zuchtstätte:
1) Wer Hunde züchtet, muß sich auch der großen Verantwortung bewußt sein, welche er damit übernimmt und die nicht mit dem Verkauf der Welpen endet. Züchten bedeutet die Rasse verbessern, nicht sie zu vermehren. Daher ist jeder Züchter verpflichtet, seine Welpen unter folgenden Bedingungen aufzuziehen: a) Nach der dritten Lebenswoche müssen die Welpen die Möglichkeit haben, täglich im Freien zu spielen (Auslauf mindesten 4 x 4 Meter). b) Es müssen wohldosierte Streßreize geboten werden, damit die Welpen lernen, mit ihnen umzugehen und damit sie feststellen, daß nicht alles gefährlich ist, was im ersten Moment so scheint. c) Es ist im Rahmen der Prägung unerläßlich, täglich insgesamt mindestens zwei Stunden Menschenkontakt zu schaffen. d) Damit keine Raufer herangezogen werden, müssen die Fütterungen überwacht und ernste Streitigkeiten unterbunden werden. e) Das ideale Abgabealter liegt zwischen sieben und neun Wochen, da zu diesem Zeitpunkt dem Welpen eine Umgewöhnung am leichtesten fällt und die so wichtige Prägung auf das zukünftige Leben im Rudel noch nicht abgeschlossen ist. f) Hunde, die länger als neun Wochen beim Züchter bleiben, müssen an Halsband und Leine gewöhnt und auch mit fremden Orten konfrontiert werden.
2) Nach dem Wesen trägt der Züchter jedoch auch für die Gesundheit der Rasse die Verantwortung. Aus diesem Grund sollten nur HD-freie Zuchttiere verwendet werden. Hunde mit HD-leicht dürfen nur mit HD-freien Zuchtpartnern verpaart werden. Tiere mit HD-mittel und HD-schwer sind nicht zur Zucht zugelassen. Zur Bewertung der Hüften sind nur von der IABF anerkannte Gutachter zugelassen. Nur Welpen von ausgewerteten und zur Zucht zugelassenen Elterntieren erhalten IABF-Ahnentafeln.
3) Damit ein klares Bild der HD-Grade in der Rasse entsteht, ist es unumgänglich, alle Nachzuchten im Alter von 12 - 18 Monaten zu röntgen und auszuwerten. Bei ab 1.1.2000 geborenen Welpen ist HD- und ED-Röntgen zwingend vorgeschrieben. Jeder Welpenkäufer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift unter den allgemeinen Kaufvertrag der IABF hierzu. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß nicht jeder Tierarzt befähigt ist, die für diesen Zweck notwendigen Röntgenaufnahmen zu erstellen.
4) Jeder Züchter muß seine Welpen, um deren dauerhafte Gesundheit zu gewährleisten, vor der Abgabe an die neuen Besitzer mehrfach entwurmt und mindestens einmal gegen Staupe, Leptospirose, HCC, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft haben. Bei Abgabe mit sieben Wochen ist ein Schutz durch ein Staupe- und Parvovirosepräparat ausreichend. Bleiben einzelne Welpen über die 12. Woche hinaus beim Züchter, so ist auch die Nachimpfung inklusive der Tollwutimpfung durchzuführen.
5) Um sicherzustellen, daß jeder Züchter diese Bedingungen erfüllt, erfolgt eine Abnahme des Zwingers durch den von der IABF eingesetzten Zuchtwart. Die erste Abnahme erfolgt bei Anmeldung des Zwingers und dann bei jedem Wurf zwischen der fünften und siebten Woche nach der Geburt. Sobald es möglich ist, wird der Zuchtwart auch die Tätowierung der Welpen vornehmen. Bis dahin hat dies durch einen Tierarzt zu geschehen.Bei der Wurfabnahme trägt der Zuchtwart jeden Welpen mit Namen, Farbe und Tätowierung in ein Formular ein, welches dann von ihm zum Hauptzuchtwart weitergesandt wird. Anhand dieses Formulars werden dann die Ahnentafeln der Welpen erstellt. Da nicht jeder Züchter über ausreichende Kenntnisse der allgemeinen Genetik und damit auch nicht über die speziell unsere Rasse betreffende Vererbung verfügt, muß er sich vor jedem Wurf mit seinem zuständigen Zuchtwart betreffs einer geeigneten Verpaarung beraten.
6) Ein Züchter darf nicht mehr als zwei Würfe pro Jahr züchten. 7) Jeder der in der IABF züchten möchte, verpflichtet sich das Züchterseminar zu besuchen.
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